Verbraucherrecht
26.09.2011 16:09 von RA Lutz Stader
Handynutzer muss Rechnung über 11.500 € nicht zahlen
Das OLG Schleswig-Holstein hat mit Urteil vom 26.09.2011 die Klage eines Mobilfunkunternehmens auf Zahlung einer Rechnung von 11.500 € abgewiesen.
S A C H V E R H A L T:
Der Mobilfunkanbieter hatte mit dem beklagten Verbraucher einen Vertrag über Mobilfunkleistungen inkl. Internetnutzung geschlossen. Die Preise der Internetnutzung richteten sich nach den genutzten Datenmengen und dem zeitlichen Umfang der Nutzung. Dieser Tarif rechnet sich nur bei geringfügiger Nutzung der Internetfunktion. Der Verbraucher erwarb zu dem Vertrag ein Mobiltelefon, dass nach der Werbung des Mobilfunkanbieters auch eine Navigationssoftware umfasste. Als der Verbraucher diese auf dem Gerät installierte, startete die Software automatisch eine Aktualisierung des Kartenmaterials über das Internet. Diese dauerte mehrere Stunden. Am Ende des Rechnungszeitraum stellte das Mobilfunkunternehmen dem Verbraucher für 20 Tage den Betrag von 11.500 € für die Internetnutzung in Rechnung.
E N T S C H E I D U N G D E S O L G:
Das OLG rügte eine Verletzung von Nebenpflichten aus dem Mobilfunkvertrag durch das Unternehmen, da es dem Verbraucher ein Mobiltelefon verkaufte, ohne auf die Kostenfalle durch die Navigationssoftware hinzuweisen.
Die Nebenpflicht im Rahmen des Mobilfunkvertrages sei die Pflicht der Vertragsparteien für eine möglichst reibungslose und transparente Abwicklung des Vertragsverhältnisses zu sorgen. Kauft jemand ein Mobiltelefon mit Navigationssoftware, so geht er davon aus, dass diese aktuell ist. Wird er durch die Software zur Aktualisierung aufgefordert, so darf der Kunde annehmen, dass die Aktualisierung für ihn ohne Kosten bleiben wird. Abweichendes unterliegt der Hinweispflicht durch das Mobilfunkunternehmen. Da in der Sache eine Warnung unterbliebt, wies das OLG die Klage des Mobilfunkanbieters ab.
Quelle: Pressemitteilung Schleswig-Holsteinisches OLG 29/2011